Teilnahmebedingungen

(01) Teilnahmeberechtigt sind Konsumenten, die einen aufrechten Wohnsitz in Österreich haben und im Aktionszeitraum vom 1. April 2010 bis 30. Juni 2010 im Handel eine förderbare Waschmaschine oder einen förderbaren Wäschetrockner erwerben. Förderbar sind ausschließlich Geräte, die in der taxativen Geräteliste unter www.trennungspraemie.at angeführt sind, und zwar
■ Waschmaschinen, deren Stromverbrauch pro Kilogramm Wäsche 0,15 kWh oder weniger beträgt
■ Wäschetrockner mit Wärmepumpentechnologie und Energieeffizienzklasse A oder besser

(02) Unabhängig von Hersteller und Marke der unter Punkt (01) bezeichneten Geräte erhält der Erwerber eine einmalige Vergütung von 100,00 Euro auf den Brutto-Endpreis des Neugerätes. Die Auszahlung ist ausschließlich per Banküberweisung möglich.

(03) Vergütungen sind ausschließlich schriftlich, mittels des dafür vorgesehenen vollständig ausgefüllten Antragsformulars, per Post, Fax, E-Mail oder online unter www.trennungspraemie.at zu beantragen. Anträge müssen bis zum 31. Juli 2010 eingereicht sein. Anträge, die nach dem 31. Juli 2010 beim UFH einlangen, können nicht mehr bearbeitet werden und die Auszahlung einer Vergütung aufgrund eines verspätet eingebrachten Antrages ist ausgeschlossen.

(04) Formulare zur Beantragung der Vergütung sind unter www.trennungspraemie.at sowie im gut sortierten Fachhandel erhältlich.

(05) Für den Aktionszeitraum steht ein Gesamtbetrag von 2 Millionen Euro zur Auszahlung von Vergütungen zur Verfügung. Sofern dieser Gesamtbetrag bereits vor dem 30. Juni 2010 zur Gänze ausbezahlt worden ist, gelangen keine weiteren Vergütungen – auch für den Fall der recht zeitigen Einbringung eines unter Punkt (03) bezeichneten Antrages – zur Auszahlung.

(06) Weitere Voraussetzungen zur Erlangung einer Vergütung sind
■ die Rückgabe eines rückgabefähigen gleichartigen Altgerätes beim Händler oder einer Sammelstelle zur Entsorgung. Rückgabefähige Altgeräte sind elektrisch betriebene Waschmaschinen bzw. Wäschetrockner, die für den täglichen Gebrauch in privaten Haushalten bestimmt sind.
■ die Beilage einer Kopie der Rechnung für das erworbene Gerät zum Antrag. Allfällig angeschlossene Originalrechnungen oder sonstige Unterlagen können nicht retourniert werden!

(07) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kaufvertrag betreffend das vom Konsumenten aufgrund dieser Gerätetausch-Aktion neu erworbene Gerät ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Händler zustande kommt.

(08) Auskünfte zur Gerätetausch-Aktion und bereits eingebrachten Anträgen erhalten Sie telefonisch unter 0810 400 110 zum Ortstarif.

(09) Alle dem UFH mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Gerätetausch-Aktion verwendet und vertraulich behandelt.


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